Auch wenn dir das Lernen manchmal schwerfällt denke daran, dass Bildung für dich und alle Schüler*innen in Deutschland ein absolutes Privileg ist. In vielen Ländern ist dies tatsächlich nicht der Fall. So fehlt es in wirtschaftlich benachteiligten Ländern oft an Schulen, Lehrkräften oder Schulmaterialien.
Weiterhin gibt es Orte, wo bestimmten Bevölkerungs-gruppen oder Frauen allgemein der Zugang zu einer umfassenden Bildung verwehrt ist.
Fakt ist, dass du in deiner gesamten Schul-, Ausbildungs- und Studienzeit viel lernen wirst und deine allgemeine Schulbildung die Basis für dein „weiteres Lernen“ ist. Du wirst dich auch in deinem Berufsleben darauf verlassen können, dass du Weiterbildungen erhältst und diese auch nutzen kannst.
In Baden-Württemberg wurde das sogar gesetzlich festgelegt mit dem sogenannten Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (kurz: BzG BW). Das „BzG BW“ regelt, dass Beschäftigte in Baden-Württemberg die Chance haben, sich von Ihrem Arbeitgeber bis zu fünf Tage im Jahr für Weiterbildungen freistellen lassen zu können. Natürlich erfolgt die Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. In anderen Bundesländern ist die Bildungszeit auch bekannt als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“.
Allerdings
hat der Gesetzgeber definiert, was eine Bildungsmaßnahme ist und was
diese erfüllen muss, um als Bildungszeit zu gelten. Siehe dir hierzu am
besten die Informationen auf der Homepage des Regierungs-präsidiums
Baden-Württemberg an.
Bei Rückfragen kannst du dich auch jederzeit an
das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe wenden unter bildungszeit@rpk.bwl.de oder Dienstags und Donnerstags von jeweils 11- 12 Uhr telefonisch unter: 0721 926-2055.